Fachpraktische Ausbildung

Allgemeine Informationen

Die Ausbildung an der Beruflichen Oberschule sieht einen starken Bezug zur beruflichen Praxis vor. Praktische Erfahrungen werden an der Fachoberschule im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe erworben.

Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Betrieben, der Verwaltung oder in sozialen Einrichtungen im zweiwöchigen Wechsel mit dem allgemeinen und fachtheoretischen Unterricht an der Schule. Dieser Wechsel von Theorie und Praxis bietet vor allem im fachtheoretischen Unterricht die Möglichkeit, auf praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zurückzugreifen.

Diese und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Ministerialbeauftragten für Beruflichen Oberschulen in Bayern.

Informationen für Praktikumseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schüler

Spezifisches zu den Ausbildungsrichtungen

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GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge / ArbMedVV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) 

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend / JArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) 

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen / IfSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis