Allgemeine Informationen
Die Ausbildung an der Beruflichen Oberschule sieht einen starken Bezug zur beruflichen Praxis vor. Praktische Erfahrungen werden an der Fachoberschule im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe erworben.
Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Betrieben, der Verwaltung oder in sozialen Einrichtungen im zweiwöchigen Wechsel mit dem allgemeinen und fachtheoretischen Unterricht an der Schule. Dieser Wechsel von Theorie und Praxis bietet vor allem im fachtheoretischen Unterricht die Möglichkeit, auf praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zurückzugreifen.
Informationen für Praktikumseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schüler
Spezifisches zu den Ausbildungsrichtungen
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge / ArbMedVV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend / JArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen / IfSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis